Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein können damit weiterhin Anträge stellen und ihr Zuhause mit Fördergeldern besser gegen Einbruch sichern. Bezuschusst werden unter anderem der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern.
„Prävention schützt am besten. Machen Sie es Straftäterinnen und Straftätern schwerer und schützen Sie ihr Zuhause. Die Zahlen zeigen, dass ein sicheres Zuhause Einbrecherinnen und Einbrecher abschreckt oder dazu bewegt aufzugeben“, sagte Sütterlin-Waack. Laut polizeilicher Kriminalstatistik endeten 2022 in Schleswig-Holstein fast die Hälfte aller Wohnungseinbruch-Diebstähle beim Versuch, was vor allem auch auf eingebaute Sicherheitstechnik zurückzuführen war.
Seit 2016 haben mittlerweile fast 7.000 Haushalte die Förderung in Anspruch genommen – im vergangenen Jahr waren es 393. Die Förderung ist gestaffelt: Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro pro Antrag betragen, jedoch nicht mehr als 10.000 Euro für dasselbe Wohnobjekt. Bis 1.000 Euro Investitionskosten erhalten Antragstellende 20 Prozent Zuschuss. Darüber hinaus gehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Somit können 10.000 Euro pro Objekt mit maximal 1.550 Euro gefördert werden. Antragstellende müssen die Bauvorhaben in diesem Jahr realisieren und die bewilligten Fördergelder bis zum 15. Dezember 2024 bei der IB.SH abgerufen haben.
Anträge können über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
Antragsformulare und weitere Informationen:
IB.SH: Informationen zum Zuschuss für Einbruchschutz
schleswig-holstein.de/einbruchschutz
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Die IB.SH berät Sie gerne zum Einbruchschutz. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie weitere Informationen zum Zuschuss für Einbruchschutz im Rahmen des Einbruchschutzprogramms finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag vor Beauftragung des Fachunternehmens gestellt und Ihre Baumaßnahme in diesem Jahr realisiert werden muss. Die dafür bewilligten Fördergelder müssen bis zum 15. Dezember 2024 bei der IB.SH abgerufen werden.