Zuschuss für Einbruchschutz
- Zuschuss von bis zu 1.550 Euro
- Maßnahmen zur Einbruchschutzsicherung
Das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
- Eine Förderung ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern und bei Einliegerwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
- Das gesamte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
- Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen. Unterstützende Informationen können beim Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. unter folgendem Link eingeholt werden: www.mieterbund-schleswig-holstein.de/service/einbruchsschutz. Darüber hinausgehende Unterstützung erhalten Sie als Mitglied bei dem für Sie zuständigen DMB Mieterverein (www.mieterbund-schleswig-holstein.de/vereine).
In welcher Höhe wird gefördert?
- Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert.
- Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
- Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
- Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.
Was ist noch wichtig?
- Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
- Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15.12.2024 gestellt werden.
- Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
- Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet.
- Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
- Wir empfehlen vor der Antragstellung eine Beratung bei den zum Thema Einbruchschutz speziell ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und –beamten der jeweils zuständigen Polizeibehörde (Website) oder einem Fachunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen oder Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.
- Eine Liste mit spezialisierten Unternehmen finden Sie auf den Seiten des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Stellen Sie Ihren Antrag schnell und einfach über unser Kundenportal. Einfach hier klicken.
- Die Beratung wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen. Gern können Sie sich auch an unsere Beraterinnen und Berater wenden und sich nach vorheriger Terminabsprache beraten lassen.
- Sie können Ihren Antrag auch direkt über unser Kundenportal einreichen: Antragsstrecke Zuschuss für Einbruchschutz