Innenministerin Sütterlin-Waack: Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein wird fortgeführt


KIEL. Das erfolgreiche Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein zur technischen Sicherung von Wohnimmobilien wird weiter fortgesetzt.

Seit Beginn der Programme im Jahr 2016 wurden bereits über 6.000 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt. Allein im Jahr 2021 konnten 797 Anträge bewilligt werden.

Jetzt stellt das Land erneut 1.000.000 Euro für Maßnahmen des technischen Einbruchschutzes zur Verfügung.

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärt: „Wir wollen mit dem Förderprogramm erneut Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein ansprechen, die etwas zur Sicherung ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie gegen Einbruch tun möchten. Das Förderprogramm des Landes war in den vergangenen Jahren sehr gut nachgefragt worden, deshalb freue ich mich, dass wir diese Unterstützung jetzt wieder anbieten können.“

Bezuschusst werden unter anderem der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen technischen Standards entsprechen.

„Fast die Hälfte aller Wohnungseinbruchdiebstähle endet im Versuchsstadium. Dies ist in den allermeisten Fällen auf eine gute Ausstattung der Häuser mit technischen Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen. Eine Investition in Einbruchschutz lohnt sich, denn die Täterinnen und Täter werden umso häufiger abgeschreckt, je sicherer die Wohnungen und Eigenheime sind“, so die Ministerin.

Um in den Genuss der gestaffelten Förderung zu kommen, müssen die Investitionskosten mindestens 500 Euro pro Antrag betragen. Der Zuschuss für förderfähige Investition zwischen 500 Euro und 1000 Euro beträgt 20 Prozent. Darüber hinaus gehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Maximal können 10.000 Euro pro Objekt mit einem Zuschuss von max. 1.550 Euro gefördert werden.

Eine Antragstellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist ab sofort möglich.

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt und die Verwendungsnachweise bis zum 09. Dezember 2022 bei der IB.SH eingereicht werden.

Antragsformulare und weitere Informationen zum Einbruchschutz sind auch auf den Internetseiten der IB.SH unter https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/ und des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Einbruchschutz/einbruchschutz_artikel.html sowie unter www.k-einbruch.de verfügbar.

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