Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein löst Weiterbildungsbonus Pro ab

Die Nachfrage nach dem "Weiterbildungsbonus Pro" hat alle Erwartungen übertroffen: Die Förderung läuft am 15. November 2022 aus und wird durch den „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ abgelöst.


„Die Nachfrage nach Förderungen aus dem Weiterbildungsbonus Pro hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Seit dem Start im Juni 2021 konnten bis zum 27. Oktober 2022 bereits 3.718 Anträge mit einem Fördervolumen von 4,55 Millionen Euro bewilligt werden. Damit sind alle vorhandenen EU-Fördermittel bereits 8 Monate vor dem geplanten Auslaufen zum 30. Juni 2023 aufgebraucht“, so die vorläufige Bilanz von Arbeits- und Wirtschaftsminister Madsen.

Ab dem 1. November 2022 sind Anträge zum Förderangebot des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027 möglich.

Hier werden bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen und Auszubildenden, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF-Mitteln gezahlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die/der Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Informationen und Beratung erhalten Interessierte bei der IB.SH per Mail oder telefonisch unter 0431 9905-2222. Auch das Beratungsnetzwerk des Landes berät kostenfrei. Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer IB.SH-Website.