IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter startet am 1. Dezember 2022


Der IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter dient der Sicherstellung ausreichender Liquiditätszusagen für Vermieterinnen und Vermieter in Schleswig-Holstein zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch gestiegene Vorauszahlungen an Energieversorger, welche erst mit den Betriebskostenabrechnungen im Frühjahr 2023 den Mietern in Rechnung gestellt werden können.

Die Beantragung der Kontokorrent-Linien und des Schutzschirmes erfolgt über die Hausbank des Vermieters.

Hier gelangen Sie zum Schutzschirm.