IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter


Risikobeteiligung der IB.SH an Kontokorrent-Linien der Hausbanken

Der IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter (nachfolgend „Schutzschirm“ genannt) dient der Sicherstellung ausreichender Liquiditätszusagen für Vermieterinnen und Vermieter (nachfolgend „Vermieter“ genannt) in Schleswig-Holstein zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch gestiegene Vorauszahlungen an Energieversorger, welche erst mit den Betriebskostenabrechnungen im Frühjahr 2023 den Mietern in Rechnung gestellt werden können.

Die Beantragung der Kontokorrent-Linien und des Schutzschirmes erfolgt über die Hausbank des Vermieters.

 

1. Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Vermieter über ihre Hausbanken.
  • Bei dem Vermieter handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten laut EU-Definition.
  • Es kann nur ein Antrag pro Vermieter durch die IB.SH mit einer Hausbank begleitet werden.

 

2. Wie wird gefördert?

  • Anträge können über die Hausbank bei der IB.SH vom 01.12.2022 bis zum 31.10.2023 gestellt werden.
  • Die IB.SH beteiligt sich am Risiko der Hausbanken bei der Bereitstellung neuer Kontokorrent-Linien für gestiegene Energiekosten, die Vermieter vorauszahlen und den Mietern erst mit der folgenden Betriebskostenabrechnung im Frühjahr 2023 in Rechnung stellen können.
  • Der Schutzschirm kann nur für Wohneinheiten in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden.
  • Die neue Kontokorrent-Linie wird von der Hausbank zu marktüblichen Bedingungen bereitgestellt. Die Hausbank übernimmt grundsätzlich mindestens 50% im eigenen Risiko.  
  • Die Risikobeteiligung (Bürgschaft) der IB.SH beträgt grundsätzlich mindestens 500.000 EUR und maximal 5.000.000 EUR pro Vermieter.  
  • Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 2 Jahre, um unter anderem Stundungsvereinbarungen mit den Mietern zu ermöglichen.

 

3. Was ist noch wichtig?

  • Die IB.SH ist in die Gespräche mit dem Vermieter einzubinden. Die Höhe der Kontokorrent-Linie wird grundsätzlich gemeinsam fixiert.
  • Die antragseinreichende Hausbank erklärt,
    • dass es sich bei dem Vermieter um kein Unternehmen in Schwierigkeiten laut EU-Definition handelt
    • bestehende Betriebsmittellinien mindestens bis zur Rückgabe der Bürgschaft aus dem Schutzschirm aufrechtzuerhalten
    • Syndizierungen an bestehenden bzw. noch entstehenden Forderungen gegenüber dem Vermieter nur mit vorheriger Zustimmung der IB.SH vorzunehmen
    • die neu beantragte Kontokorrent-Linie aus dem Schutzschirm von bestehenden Betriebsmittellinien zu trennen
    • bestehende Sicherheiten ranganschließend für den Schutzschirm zur Verfügung zu stellen
    • auf Verlangen der IB.SH über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters zu berichten.
  • Der antragsberechtigte Vermieter erklärt unter anderem,
    • dass Entnahmen von Gesellschaftern bzw. Gewinn- und Dividendenausschüttungen (letztere nur, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben) sowie die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter ebenso wie die Rückführung von deren Gesellschafterdarlehen ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Kontokorrent-Linie nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch für bereits gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungsbeschlüsse. Der Ausschluss nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Zahlungen, die im Konzernverbund des Vermieters verbleiben
    • bestehende Kreditlinien bei Drittbanken aufrechtzuerhalten
    • die Kontokorrent-Linie von bestehenden Linien getrennt zu führen
    • dass die Kontokorrent-Linie aus geleisteten Betriebskostennachzahlungen der Mieter zurückgeführt wird.
  • Die IB.SH gewährt Hausbanken eine Bürgschaft auf erstes Anfordern im eigenen Ermessen und nach Maßgabe ihrer eigenen Risikoeinschätzung.
  • Die IB.SH erhält von der Hausbank für die Risikobeteiligung ein marktübliches Entgelt auf Basis der Konditionen der Hausbank für die verbürgte Kontokorrent-Linie.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Bürgschaft ist kostenfrei möglich, sofern die Kontokorrent-Linie der Hausbank mit dem Vermieter beendet wird.

 

4. Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Die Hausbank sendet den Antrag des Vermieters an die zentrale E-Mail-Adresse.

Direkt und nicht über die Hausbank bei der IB.SH eingereichte Anträge können wir leider nicht bearbeiten und werden wir daher unmittelbar an den Vermieter zurückschicken.

 

Ansprechpartner für Hausbanken:

Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an Jörg Bierbass oder sprechen Ihre bewährten AnsprechpartnerInnen im Bereich Mietwohnungsbau der IB.SH direkt an.

 

Ansprechpartner für Vermieter:

Bitte gehen Sie auf die Beraterin oder den Berater in Ihrer Hausbank zu.

Die Hausbank entscheidet, ob der Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter genutzt wird.

 

Bei Fragen hilft

Portrait von Jörg Bierbass

Jörg Bierbass

Leiter Mietwohnungsbau
0431 9905-5003