IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter


Risikobeteiligung der IB.SH an Kontokorrent-Linien der Hausbanken

Der IB.SH Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter (nachfolgend „Schutzschirm“ genannt) dient der Sicherstellung ausreichender Liquiditätszusagen für Vermieterinnen und Vermieter (nachfolgend „Vermieter“ genannt) in Schleswig-Holstein zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch gestiegene Vorauszahlungen an Energieversorger, welche erst mit den Betriebskostenabrechnungen im Frühjahr 2023 den Mietern in Rechnung gestellt werden können.

Die Beantragung der Kontokorrent-Linien und des Schutzschirmes erfolgt über die Hausbank des Vermieters.

 

1. Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Vermieter über ihre Hausbanken.
  • Bei dem Vermieter handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten laut EU-Definition.
  • Es kann nur ein Antrag pro Vermieter durch die IB.SH mit einer Hausbank begleitet werden.

 

2. Wie wird gefördert?

  • Anträge können über die Hausbank bei der IB.SH vom 01.12.2022 bis zum 30.04.2023 gestellt werden.
  • Die IB.SH beteiligt sich am Risiko der Hausbanken bei der Bereitstellung neuer Kontokorrent-Linien für gestiegene Energiekosten, die Vermieter vorauszahlen und den Mietern erst mit der folgenden Betriebskostenabrechnung im Frühjahr 2023 in Rechnung stellen können.
  • Der Schutzschirm kann nur für Wohneinheiten in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden.
  • Die neue Kontokorrent-Linie wird von der Hausbank zu marktüblichen Bedingungen bereitgestellt. Die Hausbank übernimmt grundsätzlich mindestens 50% im eigenen Risiko.  
  • Die Risikobeteiligung (Bürgschaft) der IB.SH beträgt grundsätzlich mindestens 500.000 EUR und maximal 5.000.000 EUR pro Vermieter.  
  • Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 2 Jahre, um unter anderem Stundungsvereinbarungen mit den Mietern zu ermöglichen.

 

3. Was ist noch wichtig?

  • Die IB.SH ist in die Gespräche mit dem Vermieter einzubinden. Die Höhe der Kontokorrent-Linie wird grundsätzlich gemeinsam fixiert.
  • Die antragseinreichende Hausbank erklärt,
    • dass es sich bei dem Vermieter um kein Unternehmen in Schwierigkeiten laut EU-Definition handelt
    • bestehende Betriebsmittellinien mindestens bis zur Rückgabe der Bürgschaft aus dem Schutzschirm aufrechtzuerhalten
    • Syndizierungen an bestehenden bzw. noch entstehenden Forderungen gegenüber dem Vermieter nur mit vorheriger Zustimmung der IB.SH vorzunehmen
    • die neu beantragte Kontokorrent-Linie aus dem Schutzschirm von bestehenden Betriebsmittellinien zu trennen
    • bestehende Sicherheiten ranganschließend für den Schutzschirm zur Verfügung zu stellen
    • auf Verlangen der IB.SH über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters zu berichten.
  • Der antragsberechtigte Vermieter erklärt unter anderem,
    • dass Entnahmen von Gesellschaftern bzw. Gewinn- und Dividendenausschüttungen (letztere nur, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben) sowie die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter ebenso wie die Rückführung von deren Gesellschafterdarlehen ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Kontokorrent-Linie nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch für bereits gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungsbeschlüsse. Der Ausschluss nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Zahlungen, die im Konzernverbund des Vermieters verbleiben
    • bestehende Kreditlinien bei Drittbanken aufrechtzuerhalten
    • die Kontokorrent-Linie von bestehenden Linien getrennt zu führen
    • dass die Kontokorrent-Linie aus geleisteten Betriebskostennachzahlungen der Mieter zurückgeführt wird.
  • Die IB.SH gewährt Hausbanken eine Bürgschaft auf erstes Anfordern im eigenen Ermessen und nach Maßgabe ihrer eigenen Risikoeinschätzung.
  • Die IB.SH erhält von der Hausbank für die Risikobeteiligung ein marktübliches Entgelt auf Basis der Konditionen der Hausbank für die verbürgte Kontokorrent-Linie.
  • Eine vorzeitige Rückgabe der Bürgschaft ist kostenfrei möglich, sofern die Kontokorrent-Linie der Hausbank mit dem Vermieter beendet wird.

 

4. Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Die Hausbank sendet den Antrag des Vermieters an die zentrale E-Mail-Adresse.

Direkt und nicht über die Hausbank bei der IB.SH eingereichte Anträge können wir leider nicht bearbeiten und werden wir daher unmittelbar an den Vermieter zurückschicken.

 

Ansprechpartner für Hausbanken:

Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an Jörg Bierbass oder sprechen Ihre bewährten AnsprechpartnerInnen im Bereich Mietwohnungsbau der IB.SH direkt an.

 

Ansprechpartner für Vermieter:

Bitte gehen Sie auf die Beraterin oder den Berater in Ihrer Hausbank zu.

Die Hausbank entscheidet, ob der Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter genutzt wird.

 

Bei Fragen hilft