Änderungen in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft


Die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft wurde überarbeitet. Die Förderung ist jetzt auf die Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ausgerichtet, die mit einem Aufbau von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen verbunden sind. Eine Förderung von Großunternehmen sowie die Förderung von Kapazitätserweiterungen sind nicht mehr möglich. Förderanträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie gestellt wurden, werden nach der Richtlinie vom 10.08.2015 entschieden. Dazu reichen Sie bitte alle für die Förderung relevanten Unterlagen/Angaben bis spätestens zum 05.02.2019 bei IB.SH ein. Außerdem erfolgt die Förderung in den sog. D-Fördergebieten zukünftig wie in den C-Fördergebieten als Regelförderung und nicht mehr als Ausnahmeförderung. Die Gebietseinteilung bleibt unverändert. Eine Förderung im Hamburg-Rand-Raum bleibt wie bislang eine Ausnahme für landespolitisch bedeutsame Projekte. Die Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe wurde ebenfalls überarbeitet.

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