Neue Perspektive Wohnen – Wohnquartiere

  • Zuschuss von bis zu 50.000 Euro
  • nachhaltige Quartiersentwicklung

Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.


Was sind Ihre Vorteile?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung der Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes

Wer wird gefördert?

  • Schleswig-Holsteinische Gemeinden
  • Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) zur Realisierung der Planung verpflichtet oder im Rahmen einer Vorhaben- und Erschließungsplanung mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB abschließen

Was wird gefördert?

Der Aufwand für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes, das zur Umsetzung geeignet und bestimmt ist.

Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzeptes, der bzw. das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro
  • Voraussetzung sind förderfähige Kosten in entsprechender Höhe

Was ist noch wichtig?

Liegen mehr förderfähige Anträge vor als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Auswahl der Vorhaben nach den in der Anlage genannten Kriterien.

Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen. Ein Maßnahmenbeginn ist anzunehmen, wenn zum Zwecke der Entwicklung eines Quartiers gezielt im Sinne der Richtlinie Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Der formlose Förderantrag ist an die IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten. Sie können auch die unter „Downloads“ zur Verfügung gestellten Muster nutzen.
  • Termine und Antragsfristen:
    Einreichungsfristen: 01.02.2020, danach jeweils zum 01.04., 01.08., 01.12.
    Diese Fristen sind Ausschlussfristen, später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt.
     

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Bei Fragen hilft

Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315