Kommunaler Wärmefonds
- unabhängige Beratung
- Risikokapital für die Ausarbeitung Ihres Energieprojektes
- Bereitstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes zinsfrei
Um die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende zu unterstützen, hat das Land eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Kommunen können bei Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase gefördert werden.
Wirkt auf diese SDG ein:

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.
Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 55 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 35.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.
Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
Was sind Ihre Vorteile?
- unabhängige Beratung
- Risikokapital für die Ausarbeitung Ihres Energieprojektes
Wer wird gefördert?
- Gemeinden
- Eigenbetriebe gemäß § 106 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
- Ämter
- Zweckverbände gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
- Kommunalunternehmen gemäß § 106a GO
- Unternehmen, deren überwiegender Geschäftszweck der öffentlichen Daseinsvorsorge dient und deren Finanzierung zu mehr als 50 % durch die öffentliche Hand erfolgt
Die Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.
Was wird gefördert?
- ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für investive Wärme- und Effizienzprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z. B. aus den Sektoren
- Erneuerbare Wärme
- Digitalisierung der Wärme
- Energieeffizienz
- Im Einzelnen sind insbesondere förderfähig:
- Vorplanungskosten, z. B. für
- Machbarkeitsstudien
- Standortanalysen
- Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung
- Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes einschließlich der Kosten für Maßnahmen zur Bürger- und Akteursbeteiligung nach einem mit dem Antrag vorzulegenden Konzept in Höhe von maximal 25.000 Euro je Projekt
- Vorplanungskosten, z. B. für
Wie wird gefördert?
- Zuwendung in Höhe von bis zu 300.000 Euro
- förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 25.000 Euro betragen
- Bereitstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes zinsfrei
- Der Zuwendungsbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn das Gesamtprojekt umgesetzt wird.
- Rückzahlung bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung fällig
- Kommt das Projekt nicht zustande, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden.
Was ist noch wichtig?
Die Zuwendung muss vor Beginn des Projektes beantragt werden.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Eine Initialberatung erfolgt durch die IB.SH Energieagentur (siehe Ansprechpartner) im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative des Landes.
- Der Förderantrag ist einzureichen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
Bei Fragen hilft

