KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

  • Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung (KfW und/oder BAFA)

Förderung für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden


 

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Ihre Beraterinnen und Berater für Wohneigentum

Portrait von Birgitt Behrens
Portrait von Christiane Grotkop
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Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

0431 9905-0

Ihre Beraterinnen und Berater für Mietimmobilien

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Portrait von Annika Jung