IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
- zinsvergünstigtes Darlehen
- Tilgungsaussetzung in der Anfangsphase
- Beratung bei komplexen Breitbandvorhaben
Mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen fördert die IB.SH die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.
Was sind Ihre Vorteile?
- Zinsvergünstigung von bis zu 7,5% der Darlehenssumme
- Aussetzung der Tilgung für bis zu 5 Jahre (Finanzierung passiver Netze)
- Aussetzung der Tilgung für 6 Monate (Finanzierung aktiver Technik)
- Erfahrung der IB.SH im Bereich der Beratung und Finanzierung komplexer Breitbandvorhaben
Wer wird gefördert?
Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download
- Erstellung passiver Netze (v. a. Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude)
- Erstellung aktiver Technik
Wie wird gefördert?
- IB.SH-Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Investitionskosten, max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben
- Finanzierung passiver Netze:
- Darlehenslaufzeit: bis zu 25 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
- Aussetzung der Tilgung: höchstens in den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung)
- Finanzierung aktiver Technik:
- Darlehenslaufzeit: 8 Jahre
- Zinsbindung: 8 Jahre
- Aussetzung der Tilgung: höchstens in den ersten 6 Monaten der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung)
- Zinsvergünstigung: zu Beginn der Darlehenslaufzeit – in einer Zeitspanne von bis zu 10 Jahren bei Darlehen für passive Netze und 8 Jahren bei Darlehen für aktive Netze (jeweils berechnet ab Valutierung) in der Höhe von bis zu 1,5 Prozentpunkten p. a. aus Mitteln des Sondervermögens Breitband auf den von der IB.SH in jedem Einzelfall auf Kapitalmarktbasis risikogerecht ermittelten kostendeckenden Darlehenszins (Aktivzins). Die Zinsverbilligung darf in der Summe 7,5 % des Darlehensbetrages nicht übersteigen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Antrag bei der IB.SH vor Beginn des Vorhabens
- Einreichung einer De-minimis-Erklärung durch den Antragsteller
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was ist noch wichtig?
- Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen durch den Darlehensnehmer
- Die IB.SH gewährt das Darlehen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der EU L vom 15.12.2023.
Hinweise
- Die Konditionen des IB.SH Breitbandförderdarlehens wurden im vierten Quartal 2020 geändert. Die Konditionen des Förderprogramms für Neuanträge wurden angepasst, um den Antragsstellenden die vollständige Nutzung der Förderung speziell im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen (Zinskonditionen) zu ermöglichen. Dies geschieht insbesondere durch die Verlängerung des Förderzeitraums auf bis zu 10 Jahre. Für Altanträge (Inklusive noch nicht valutierter Zusagen) bleiben die alten Förderbedingungen weiterhin maßgeblich, Neuanträge fallen in den Anwendungsbereich der geänderten Bedingungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Produktinformationsblättern (s. "Downloads").
- Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Bei Fragen hilft
Jochen Baberowski
Downloads
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