IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen

  • zinsvergünstigtes Darlehen
  • Tilgungsaussetzung während der ersten 5 Jahre
  • Beratung bei komplexen Breitbandvorhaben

Mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen fördert die IB.SH die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.


Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsvergünstigung bis zu 10 Jahre und 7,5% der Darlehenssumme
  • Aussetzung der Tilgung für bis zu 5 Jahre
  • Erfahrung der IB.SH im Bereich der Beratung und Finanzierung komplexer Breitbandvorhaben

Wer wird gefördert?

  • Kreise
  • Ämter
  • Gemeinden
  • Zweckverbände

Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download
  • Erstellung passiver Netze (v. a. Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude) 

Wie wird gefördert?

  • IB.SH-Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Investitionskosten, max. 30 Mio. EUR pro Vorhaben
  • Darlehenslaufzeit: bis zu 25 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
  • Zinsvergünstigung: zu Beginn der Darlehenslaufzeit – in einer Zeitspanne von bis zu 10 Jahren (berechnet ab Valutierung) in Höhe von bis zu 1,5 Prozentpunkten p. a. aus Mitteln des Sondervermögens Breitband auf den von der IB.SH in jedem Einzelfall auf Kapitalmarktbasis ermittelten kostendeckenden Darlehenszins (Aktivzins). Die Zinsverbilligung darf in der Summe 7,5 % des Darlehensbetrages nicht übersteigen
  • Aussetzung der Tilgung: in den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung)

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antrag bei der IB.SH vor Beginn der Maßnahme
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Was ist noch wichtig?

  • Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen durch den Darlehensnehmer
  • Nachweis des Darlehensnehmers, dass seinen Beschlussgremien aktuelle und plausible Finanzdaten zum Finanzierungsvorhaben vorliegen (mindestens Darstellungen der voraussichtlichen Über- und Unterdeckung bei der Errichtung und dem Betrieb des Breitbandnetzes unter Berücksichtigung der vollen Zinsverbilligung

Hinweise

  • Die Konditionen des IB.SH Breitbandförderdarlehens wurden im vierten Quartal 2020 geändert. Die Konditionen des Förderprogramms für Neuanträge wurden angepasst, um den Antragsstellenden die vollständige Nutzung der Förderung speziell im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen (Zinskonditionen) zu ermöglichen. Dies geschieht insbesondere durch die Verlängerung des Förderzeitraums auf bis zu 10 Jahre. Für Altanträge (Inklusive noch nicht valutierter Zusagen) bleiben die alten Förderbedingungen weiterhin maßgeblich, Neuanträge fallen in den Anwendungsbereich der geänderten Bedingungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Produktinformationsblättern (s. "Downloads").
  • Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Bei Fragen hilft

Portrait von Olaf Tölke

Olaf Tölke

Leiter Konsortialfinanzierung Firmenkunden und Projekte
0431 9905-3532