Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Batteriezellenfabrik Northvolt

  • Zinsverbilligte Darlehensförderung
  • Schaffung oder Modernisierung kommunaler sozialer Infrastruktur
  • Kostenlose Initialberatung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land die Stadt Heide, die Gemeinden des Amtes Kirchspielslandgemeinde Heider Umland sowie Zweckverbände, in denen zuwendungsberechtigte Kommunen Verbandsmitglieder sind, bei der Erweiterung/Modernisierung der kommunalen, sozialen Infrastruktur. Fördervoraussetzung ist ein Bevölkerungswachstum, welches aus der Ansiedlung des Unternehmens „Northvolt“ und damit verbundener Folgeansiedlungen resultiert.


Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsverbilligtes Darlehen innerhalb der ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit
  • Darlehenslaufzeit von 20 Jahren

Wer wird gefördert?

  • Die 11 Gemeinden der Kirchspielslandgemeinde Heider Umland
  • Die Stadt Heide

Was wird gefördert?

  • Kommunale Investitionen in die Daseinsvorsorge, u. a. Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Spiel- oder Sportplätze
  • Notwendiger Grunderwerb sowie Erschließungskosten
  • Modernisierungsmaßnahmen bestehender Infrastruktur soweit diese im Rahmen einer Ausweitung des Angebots erfolgen
  • Voraussetzung ist jeweils, dass sich die Notwendigkeit entsprechender Projekte aus der Ansiedlung des Unternehmens Northvolt und hiermit verbundenen Folgeansiedlungen und dem damit einhergehenden Bevölkerungswachstum begründet

Wie wird gefördert?

  • Jeder der antragsberechtigten Kommunen ist ein festes Förderbudget zugeordnet. Das Basisbudget beträgt 5 Mio. EUR und erhöht sich pro Einwohner/-in um weitere 3.000 EUR (Stichtag Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune am 31.12.2023). Die Standortgemeinden Lohe-Rickelshof und Norderwöhrden erhalten einen Standortzuschlag von je 3 Mio. EUR
  • Projektförderung in Form von Darlehen bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • Zinskosten werden in den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit vom Land getragen
  • Jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 % in den ersten 10 Jahren. Ab dem 11. Jahr 0,25 %

Welche Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind möglich?

  • Die Kommune ist bei der Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge verpflichtet, eventuell vorhandene Zuschussmittel aus Fachförderprogrammen zu beantragen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Anträge (siehe Downloads) können bei der IB.SH gestellt werden
  • Vor der Beantragung ist eine Initialberatung durch die IB.SH möglich, wenden Sie sich gerne an die unten angegebenen Ansprechpartner

Was ist noch wichtig?

  • Mit dem Vorhaben darf frühestens nach Antragseingang bei der IB.SH begonnen werden. Anträge auf einen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind möglich.

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitslinie der IB.SH (abrufbar unter http://www.ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie

Bei Fragen hilft

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Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315
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