Energetische Stadtsanierung

  • Förderung von Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements
  • Zuschuss der KfW bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben
  • Erhöhter Fördersatz bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen

Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung bietet die Chance, Quartiere umfassend zu betrachten. Die KfW (Programm 432) bezuschusst integrierte Konzepte und im weiteren Verlauf auch das Sanierungsmanagement. Das Programm verknüpft dabei Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung, effiziente Energieversorgungssysteme und den Ausbau erneuerbarer Energien mit demographischen, ökonomischen, städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Fragestellungen.


WICHTIGER HINWEIS

Das Bundesförderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (KfW 432) ist am 26.11.2025 mit leicht veränderten Konditionen wieder gestartet.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie auf den Seiten der KfW unter Energetische Stadtsanierung.

Eine Ko-Förderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist aktuell nicht möglich, da die Richtlinie zum 30.11.2023 ausgelaufen ist.

Die Ko-Förderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist momentan ausgesetzt ist, da keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner für die Wohnquartiersentwicklung

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