Energetische Stadtsanierung

  • Förderung von Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements
  • Zuschuss der KfW bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben
  • Erhöhter Fördersatz bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen

Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung bietet die Chance, Quartiere umfassend zu betrachten. Die KfW (Programm 432) bezuschusst integrierte Konzepte und im weiteren Verlauf auch das Sanierungsmanagement. Das Programm verknüpft dabei Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung, effiziente Energieversorgungssysteme und den Ausbau erneuerbarer Energien mit demographischen, ökonomischen, städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Fragestellungen.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

Logo SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.

Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 55 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 35.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Logo SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.

Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken sowie zu ihrem Gelingen beizutragen, wurde das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, dessen Mittelvergabe die IB.SH verwaltet. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.


WICHTIGER HINWEIS

Das Bundesförderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (KfW 432) ist am 26.11.2025 mit leicht veränderten Konditionen wieder gestartet.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie auf den Seiten der KfW unter Energetische Stadtsanierung.

Eine Ko-Förderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist aktuell nicht möglich, da die Richtlinie zum 30.11.2023 ausgelaufen ist.

Die Ko-Förderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist momentan ausgesetzt ist, da keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner für die Wohnquartiersentwicklung

Portrait von Tobias Balzer
Portrait von Mareike Zamzow
Portrait von Lars Bührmann