Baulandfonds Schleswig-Holstein

  • Zuschussförderung für Potenzialanalysen
  • Darlehensförderung
  • Schaffung von Wohnraum

Mit seinem zweistufigen Förderprogramm unterstützt das Land Kommunen bei der Entwicklung von Bauland, welches vorwiegend für die Wohnbebauung genutzt werden soll. Neben Maßnahmen im städtebaulichen Innenbereich können kleinteilige Entwicklungen auf Arrondierungsflächen gefördert werden.

Wirkt auf dieses SDG ein:

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SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.


 

So funktioniert der Baulandfonds SH

 

Was sind Ihre Vorteile?

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage durch Potenzialanalysen
  • Kombinierte Zuschuss- und Darlehensförderung

Wer wird gefördert?

  • Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die beabsichtigen, die beantragten Flächen für eine überwiegende Wohnnutzung zu entwickeln.

Was wird gefördert?

Programmteil 1

  • Erstellung von Potenzialanalysen

Programmteil 2

  • Baulandentwicklung, u. a. Erschließung, Ankauf, Schaffung von Infrastruktur

Wie wird gefördert?

Programmteil 1

  • Zuschussförderung
  • 70 % der zuwendungsfähigen Kosten

Programmteil 2

  • Bereitstellung eines Darlehens für die im Rahmen der Potenzialanalyse definierten Entwicklungskosten
  • Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,22 %
  • Endfällig, Sondertilgungen können vereinbart werden

Welche Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich?

  • Die Kommune ist bei der Flächenentwicklung verpflichtet, eventuell vorhandene Zuschussmittel aus Fachförderprogrammen zu beantragen.

Was ist noch wichtig?

  • Das Darlehen ist nur bedingt rückzahlbar, soweit Mindererlöse aus geförderten Projekten nach vollständiger Flächenveräußerung oder bei Endfälligkeit des Darlehens verbleiben.
  • Das Land wird nach vollständiger Flächenveräußerung an Mehrerlösen aus der Entwicklung mit beteiligt.

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Ansprechpartner für die Wohnquartiersentwicklung

Portrait von Tobias Balzer
Portrait von Mareike Zamzow
Portrait von Lars Bührmann