A4 Frau & Beruf

  • Individuelles Beratungsangebot mit dem Ziel die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu stärken
  • Kostenlose Beratung

Frau & Beruf ist ein individuelles Beratungsangebot mit dem Ziel, Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und der beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen. Hierfür wird eine landesweite Beratungsinfrastruktur gefördert, die Einzel- sowie Gruppenberatungen anbietet und als Lotse für weiterführende Beratungs-, Qualifizierungs- und andere Leistungsangebote fungiert. Um die Zielgruppe besser zu erreichen, zählt Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zu den Aufgaben von Frau & Beruf.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2025 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 868 Arbeitsplätze geschaffen sowie 11.792 Arbeitsplätze gesichert.


Der Antrag für die Förderaktion "FRAU & BERUF" kann ab sofort elektronischüber das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung:

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.

Der Förderantrag ist vollständig bis zum 21.08.2026, 12:00 Uhr, online einzureichen.

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