Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Anspruch an Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert.
Regulatorische Anforderungen, steigende Erwartungen von Interessensgruppen sowie einheitliche Standards auf europäischer Ebene erhöhen den Bedarf an Transparenz und Vergleichbarkeit.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden europaweit neue Standards für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt (Blogartikel vom 23.5.2023). Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen sicherstellen, dass Unternehmen über Nachhaltigkeit genauso messbar, vergleichbar und prüfbar Bericht erstatten wie über ihre Finanzen.


Aufgrund der Komplexität und der Menge an Berichtsdaten wurden im vergangenen Jahr mit der sog. „Stop-the-Clock“-Richtlinie sowie anschließend mit dem „Omnibus-Paket“ die Berichtspflichten für viele Unternehmen verschoben, um mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Gleichzeitig wurde der Anwendungsbereich erheblich verkleinert, indem die relevanten Anwendungsschwellenwerte für Mitarbeiterzahl und Umsatz heraufgesetzt wurden. Zudem wurden die ESRS durch Reduktion von Berichtspflichten und Datenpunkten vereinfacht und praxistauglicher gemacht (Blog-Artikel vom 24.9.2025).

Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage unserer Berichterstattung

Wir haben die Struktur und die wesentlichen Berichtsthemen aus zwei Perspektiven bestimmt:

  • Wirkungsperspektive: Welche Auswirkungen hat die IB.SH auf Umwelt und Gesellschaft?
  • Finanzielle Perspektive: Welche Risiken und Chancen beeinflussen den wirtschaftlichen Erfolg?

Die Anforderungen der ESRS im Hinblick auf neue Methoden, zusätzliche Datenerhebungen und Dokumentationspflichten haben einen herausfordernden Veränderungsprozess mit sich gebracht. Der Weg hat uns gestärkt – in der Weiterentwicklung unserer Governance-Prozesse und in der Zusammenarbeit im Unternehmen.

Was hat sich konkret getan?

Mit unserem Nachhaltigkeitsbericht 2025 zeigen wir, wo wir heute stehen, welche Fortschritte wir erreicht haben und wie unser Weg weitergeht.

Einige Beispiele:

  • Klare Verpflichtung: Beitritt zum UN Global Compact (UNGC) – damit bekennen wir uns zu internationalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.
  • Ausbau der CO2-Bilanzierung: Berechnung der finanzierten Emissionen nach dem internationalen PCAF-Standard – ein wichtiger Schritt, um die Wirkung unserer Finanzierungen besser zu verstehen und Kundinnen und Kunden bei der Transformation begleiten zu können.
  • Management von Klimarisiken: Start der Bewertung von ESG-Risiken im Bestandsgeschäft und Ausbau des Einsatzes von Klimastresstests zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der IB.SH.
  • Nachhaltige Mobilität: Ausbau unseres Fuhrparks mit reinen E-Fahrzeugen sowie Auszeichnung mit dem Gold-Status als „fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club. 
  • Starke Arbeitgeberqualität: 4,6 Sterne auf der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu bestätigen die Motivation und Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden.

Unser Nachhaltigkeitsbericht bietet einen umfassenden und fundierten Einblick in unser Engagement und zeigt transparent unsere Ziele, Maßnahmen und Fortschritte auf.  

Zum Nachhaltigkeitsbericht 2025

Autor: Patrick Woletz

Patrick Woletz ist in der IB.SH Leiter des Bereichs Innovation, Produkte und Nachhaltigkeit. Hier schreibt er über Nachhaltigkeit als zentralen Teil der Unternehmensstrategie der Bank.

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