
COVID-19: Informationen zur Unterstützung für Kommunen und kommunale Unternehmen
Kommunen und kommunale Unternehmen werden durch die anhaltende Corona-Krise vor besondere Herausforderungen gestellt: Konjunkturprognosen und aktuelle Steuerschätzungen machen deutlich, dass eine finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge und als Arbeitgeber sichergestellt werden muss. Bund und Land haben daher umfangreiche Maßnahmen für Kommunen und öffentliche Unternehmen beschlossen.
Förderprogramme für öffentliche Unternehmen
Diese Förderung ist für kommunale Unternehmen zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise verfügbar:
- Förderart: Zuschuss
- Förderziel: Erstattung von 75 % des Umsatzausfalls für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von angeordneten Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind.
- Ein Wirtschaftsprüfertestat ist nach Aussage des Ministeriums für die Antragstellung bei öffentlichen Unternehmen nicht erforderlich. Die Antragstellung erfolgt trotzdem über einen prüfenden Dritten (Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte).
Weitere Informationen:
Förderprogramme für Kommunen
Ein Auszug der Förderprogramme, die im Rahmen der Coronakrise aufgelegt oder aufgestockt wurden:
- Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
- Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 100.000 Euro pro Anlage)
- Antragsberechtigt sind u. a. Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen
- Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
- Insgesamt 2,5 Millionen Euro Soforthilfe als Zuschussprogramm
- Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen
- Antragstellung möglich vom 4. Januar bis zum 26. Februar 2021
- Beantragung erfolgt beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
- Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind
- 15-Millionen-Euro-Programm
- Schulträger können eine Landesförderung für Umbauvorhaben und Neuanschaffungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes beantragen
- Frist für die Verausgabung der Mittel im Programmteil A (Erwerb von Sachmitteln) wird vom 31. Dezember 2020 auf den 28. Februar 2021 verschoben, Verwendungsnachweis ist bis zum 31. März 2021 vorzulegen.
- Frist für die Antragstellung im Programmteil B (bauliche Maßnahmen) bei der IB.SH läuft bis zum 28. Februar 2021
Weitere Unterstützungsangebote
Aufgrund des Stabilitätspakts erwarten wir noch weitere Förderprogramme. Die Programmübersichten aktualisieren wir an dieser Stelle fortlaufend für Sie.
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Kommunale Förderberatung

