Luftaufnahme von Wohnsiedlung

Verbesserungen im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung ab 1. April 2021

Innenministerin Sütterlin-Waack: Eine neue Qualität der Eigentumsförderung


Die Soziale Wohnraumförderung wird ab 1. April 2021 verbessert. Die Änderungen betreffen die Förderbedingungen für den Erwerb von Eigentum, also den Neubau oder den Kauf von Bestandsimmobilien.

Sogenannte „Schwellenhaushalte“ mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen erhalten ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis 100.000 Euro bei einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent. Die Netto-Einkommensgrenze liegt bei einem 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder) bei 39.360 Euro. Das entspricht einem Brutto-Haushalts-Einkommen von rund 59.000 Euro. Bei zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 32.640 Euro oder einem Brutto-Haushaltseinkommen von knapp 49.000 Euro.

Einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden fehlt häufig das nötige Eigenkapital, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Hier soll das neue Programm unterstützen.

„Mit den ab April in Kraft tretenden Änderungen machen wir die Eigentumsförderung im Rahmen der Soziale Wohnraumförderung fit für die Zukunft und passen sie an die aktuellen Herausforderungen an. Mit dem zinsfreien Darlehen über 100.000 Euro und weiteren Verbesserungen ist das eine ganz neue Qualität unserer Förderung“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Damit werde die Förderung vor dem Hintergrund der allgemein niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt wieder deutlich attraktiver. Außerdem ist es in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Kredit ohne die bislang notwendige Eigenkapitalquote von 7,5 Prozent der Kreditsumme zu erhalten.

Die Darlehen sind – wie auch die bisherigen Wohnungsbau-Fördermittel – bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu beantragen. „Wohneigentum ist ein ganz wichtiger Baustein der Vermögensbildung und der Altersvorsorge. Wir freuen uns, dass wir das Land dabei unterstützen können, auch Familien mit geringerem Einkommen die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen“, sagt der IB.SH-Vorstandsvorsitzende Erk Westermann-Lammers.

„Viele Menschen haben in Schleswig-Holstein aktuell keine Chance, Wohneigentum zu erwerben, da ihnen das notwendige Eigenkapital fehlt, um überhaupt Baukredite zu bekommen. Mit unseren angepassten Förderbedingungen haben diese Menschen jetzt die Chance, ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu erwerben. Ich hoffe, dass wir damit vielen Menschen eine gute Starthilfe geben können“, so Ministerin Sütterlin-Waak.

Damit noch mehr Menschen beim Bau oder Kauf von Eigentum bereits ans Alter denken, gibt es die Möglichkeit eines Zusatzdarlehens über 15.000 Euro zu der Grundförderung in Höhe von 100.000 Euro. Dazu müssen sowohl ein barrierefreier Eingang als auch breitere Türen im Erdgeschoss und eine barrierefreie Dusche im Erdgeschoss entstehen. Nur wer alle drei Ein- oder Umbauten im Neubau oder nach Kauf vornimmt, kann diese zusätzliche Förderung beantragen.

Im Falle der Schaffung von Wohnraum für schwerbehinderte Menschen durch besondere bauliche Maßnahmen kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 50.000 Euro gewährt werden. Beide Zusatzdarlehen sind nicht miteinander kombinierbar.

„Wir haben schon im Koalitionsvertrag festgehalten, dass uns die Eigentumsförderung besonders wichtig ist. Mit dieser Überarbeitung leisten wir dabei einen entscheidenden Beitrag und ergänzen die bereits sehr guten Förderangebote der Investitionsbank Schleswig-Holstein“, stellt Ministerin Sütterlin-Waak fest.

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