Über 730 Millionen Euro Corona-Hilfen seit Jahresbeginn

Mehrere Corona-Hilfsprogramme sollen verlängert werden


In den ersten fünf Monaten des Jahres wurden in Schleswig-Holstein über 730 Millionen Euro Corona-Hilfen ausgezahlt, darunter Novemberhilfen in Höhe von 136 Millionen Euro, Dezemberhilfen in Höhe von196 Millionen Euro, Überbrückungshilfe II in Höhe von 34 Millionen Euro und Überbrückungshilfe III in Höhe von 261 Millionen Euro. Bei der Neustarthilfe wurden bis Ende Mai 34 Millionen Euro ausgezahlt.

Aus weiteren Hilfsprogrammen wie den KfW-Corona-Hilfen und mehreren Landesprogrammen wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres in Schleswig-Holstein 71 Millionen Euro ausgezahlt – wie der Großteil aller Corona-Hilfen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

„Bei der Auszahlung der Corona-Hilfen haben wir nochmal deutlich zugelegt. Mehr als 90 Prozent der Anträge sind über alle Programme hinweg inzwischen ausgezahlt. Wir sprechen hier immerhin über nahezu eine dreiviertel Milliarde Euro“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. „Ich freue mich, dass außerdem die Antragsfrist für mehrere Corona-Hilfsprogramme verlängert und die Förderbedingungen im Sinne von Unternehmen und Selbständigen stellenweise angepasst wurden.“

Die Überbrückungshilfe III kann als „Überbrückungshilfe III Plus“ für den Förderzeitraum bis zum 30.September 2021 beantragt werden. Die bewährten Förderbedingungen bleiben grundsätzlich bestehen und werden teilweise verbessert. Unter den Neuerungen ist unter anderem ein Zuschuss zu den Personalkosten (Restart-Prämie), wenn Unternehmen eine Kurzarbeit beenden, Personal neu einstellen oder anderweitig die Zahl der Beschäftigten erhöhen. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Danach wird keine Restart-Prämie mehr gewährt.

Gefördert werden künftig auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Die maximale Förderobergrenze für beide Programme erhöht sich insbesondere für direkt betroffene Unternehmen auf bis zu 10 Mio. Euro pro Monat bzw. insgesamt auf 52 Mio. Euro, sofern das europäische Beihilferecht dies im Einzelfall zulässt.

Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird als Neustarthilfe Plus bis 30.9.2021 verlängert werden. Hinzu kommt zu der bisherigen Förderung von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 eine Erhöhung auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die Härtefallhilfen werden ebenfalls bis zum 30.9.2021 verlängert.

Informationen zu den bestehenden Programmen finden Sie hier. Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und Neustart-Hilfe Plus werden veröffentlich, sobald die Programme beantragt werden können.

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Sabine Schmax

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