IB.SH Mietenmonitoring 2020

Anstieg der Angebotsmieten in Schleswig-Holstein deutlich abgeschwächt – in den kreisfreien Städten noch unter dem Landesschnitt


Der Anstieg der Neuvertragsmieten hat sich mit durchschnittlich 2,9 Prozent in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Vorjahr (4,9) stark abgeschwächt. Er liegt auch erstmals seit 2016 unter dem Fünfjahresdurchschnitt von 3,1 Prozent. Das sind die Ergebnisse des Mietenmonitoring der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für 2020. Der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter für neuvermiete Wohnungen lag demnach landesweit bei 8,18 Euro.

„Für die Mieterinnen und Mieter im Land ist diese Abbremsung des Anstiegs eine gute Nachricht. Wir werden auch in den kommenden Jahren in unseren Anstrengungen für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum nicht nachlassen“, begrüßte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack die Entwicklung.

Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 mit 403 geförderten Wohneinheiten noch einmal deutlich mehr geförderter Wohnraum geschaffen wurde, als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres (251). Erfreulich sei, dass der Mietenanstieg in den Kreisfreien Städten mit durchschnittlich 2,7 Prozent noch unter dem Gesamtdurchschnitt gelegen habe. Besonders niedrig war er in Neumünster mit 0,9 Prozent, es folgen Flensburg mit 2,1 und Kiel mit 2,5 Prozent. In Lübeck stiegen die Mieten mit 5,5 Prozent stark überdurchschnittlich. 

Die regionale Entwicklung fällt im Land insgesamt sehr unterschiedlich aus. Besonders deutliche Anstiege der Neuvertragsmieten waren neben der Stadt Lübeck in Schleswig-Flensburg, im Herzogtum Lauenburg mit 5,8 Prozent und in Ostholstein mit 7,1 Prozent zu beobachten. Am niedrigsten war er in Neumünster mit 0,9 Prozent und im Kreis Segeberg mit 1,2 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt, dass sich unser Land gerade umsortiert. Die Menschen ziehen aus den Ballungsregionen zum Wohnen wieder stärker ins Grüne und ans Meer“, so Sütterlin-Waack.

Die Ministerin führte dies nur teilweise auf die COVID-Pandemie und die damit verbundene Zunahme des Home-Offices und des Urlaubs in der Heimat zurück. Es handle sich andererseits aber auch um die Fortsetzung einer seit längerem beobachtbaren Entwicklung, die nun durch die Pandemie verstärkt werde. Insgesamt trage das zu einem Nachfrage- und Preisanstieg in den Mittelstädten, den ländlichen Regionen und den touristisch geprägten Regionen bei.

Größte Hemmnisse für den Bau bezahlbarer Wohnungen blieben die Verfügbarkeit von geeignetem Bauland und weiter steigende Baukosten.

„Wegen dieser Entwicklung haben wir im letzten Jahr die Konditionen unserer Wohnraumförderprogramme nochmal deutlich verbessert. Darüber hinaus werden wir dieses Jahr mit dem Baulandfonds ein Programm auflegen, dass Kommunen bei der Entwicklung von anspruchsvollen Flächen unterstützt und einen kleinen Beitrag dazu leisten wird mehr Bauland bereit zu stellen,“ so Sütterlin-Waack.

Für die Begrenzung des Mietkostenanstiegs sei neben der Bereitstellung von Fördermitteln auch die Verschlankung gesetzlicher Vorgaben für Bauherren wichtig. Auch hier habe das Innenministerium im vergangenen Jahr mit der Novellierung der Landesbauordnung einen wichtigen Beitrag geleistet. „Es passt nicht zusammen, wenn steigende Mieten beklagt und zugleich immer kostspieligere gesetzliche Vorgaben für den Wohnungsbau gemacht werden“, sagte die Ministerin.