Innenminister Grote: Wohnraumförderungsprogramm des Landes ist eine Erfolgsgeschichte


Das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm von 2015 bis 2018 ist mit einem Volumen von 760 Millionen Euro das größte in der Geschichte Schleswig-Holsteins.

Seit dem Start der aktuellen Förderperiode wurden bis Anfang Dezember 2017 unter anderem 3 255 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau gefördert, davon 1 434 im Hamburger Umland, 475 in Kiel und 419 in Flensburg. Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Jahr 2017. In diesem Jahr konnten mehr als 1.500 Wohneinheiten in die Förderung aufgenommen werden. Damit wurden die Förderzahlen im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt.

„Das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm ist eine Erfolgsgeschichte. Wir sind auf einem guten Weg, den in der „Wohnungsbauprognose Schleswig-Holstein 2030“ bis 2020 festgestellten Bedarf von 1.600 geförderten Wohneinheiten pro Jahr zu erreichen. Besonders wichtig: Wir schaffen den Wohnraum dort, wo er am meisten benötigt wird“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote.

„Die Förderung des Landes, insbesondere der seit Anfang 2017 gewährte Investitionszuschuss, wirkt. Der Anreiz für Investoren, geförderten Wohnraum zu schaffen, ist spürbar stärker geworden. Unsere Beratungsgespräche lassen auch für die kommenden Monate eine hohe Nachfrage nach Fördermitteln aus der sozialen Wohnraumförderung erkennen“, so der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers. Die IB.SH ist vom Land mit der Durchführung der Förderung beauftragt.

Die Investoren erhalten durch das Wohnraumförderungsprogramm sehr günstige Darlehen zur Finanzierung von Bauprojekten. Dabei sind die Darlehen im hauptsächlich abgenommenen Programm 20 Jahre lang zinsfrei. Zusätzlich fördert das Land seit diesem Jahr den Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen mit einem Zuschuss von 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Gegenzug stellen die Investoren die geförderten Wohnungen zu Mieten zwischen 4,85 Euro und 5,80 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung. Landesweit liegt der Durchschnitt bei nicht geförderten Neubauwohnungen bei etwa 9 Euro pro Quadratmeter.

Das Förderungsprogramm hat zwei Schwerpunkte: Neben dem regionalen Bedarf ist es für spezielle Zielgruppen gedacht: Zum Beispiel für einkommensschwache Haushalte, PlusWohnen für Ältere und Menschen mit Behinderungen, Genossenschaftsförderung für besondere Wohnformen, Kieler Modell für Flüchtlingswohnen.

Auch hat seit 2015 der Wohnungsbau insgesamt in Schleswig-Holstein Fahrt aufgenommen. Sowohl die Zahl der Baugenehmigungen, als auch die Zahl der Fertigstellungen haben sich deutlich erhöht. 2016 wurden 13 800 Wohnungen fertiggestellt. Das war der höchste Wert seit dem Jahr 2000. Von Januar bis Oktober dieses Jahres gab es bereits weitere knapp 11 900 Baugenehmigungen. Damit liegt der Wert auch in diesem Jahr über denen der Jahre 2000 bis 2015.

„Die Zahl Wohnungsbauprojekte, gefördert und nicht gefördert, und die Art dieser Projekte zeigen ganz deutlich: Das Land hat die Probleme in Schleswig-Holstein erkannt und arbeitet gemeinsam mit vielen Partnern an Lösungen. Natürlich ist es noch ein langer Weg. Aber wir haben uns aufgemacht und werden diesen Weg konsequent in Zukunft fortsetzen“, so Innenminister Grote.

 

Landesprogramm Wohnraumförderung: 2015-2018:
Die Wohnraumförderung des Landes zielt auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in sozial stabilen Quartieren. In diesem Kontext werden zusätzlich die Energiewende und die demografierelevante Anpassung der Wohngebäude und Wohnquartiere betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Offensive für bezahlbares Wohnen, die demographische, regionale und investive Aspekte berücksichtigt. Die Wohnraumförderung wird durch mehrjährige Förderprogramme thematisch und finanziell ausgerichtet.

Volumen: 760 Millionen Euro, davon 42 Millionen Euro für Zuschüsse

Was wird gefördert: Wohnungsneubau, Modernisierung und Sanierung von Wohnungen, Umbau, Ausbau, sowie weitere und besondere Maßnahmen des bezahlbaren Wohnens

Für wen: Im Wesentlichen für Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt sonst nicht bedarfsgerecht versorgen können, für Haushalte mit sozialer Berechtigung, z.B. für junge Familien, alte Menschen, Menschen mit Betreuungsbedarf und mit einer Behinderung, Azubis und Studenten, Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen

Wo: Überall im Land entsprechend des Bedarfs, aber besonders dort, wo bezahlbares Wohnen stark nachgefragt wird und die Mietbelastung hoch ist, wie in den Oberzentren, den städtischen Räumen, im Hamburger Umland oder auf Sylt.

Wie wird gefördert: Investoren, Wohnungsunternehmen, Private, Kommunen bekommen Finanzierungsberatung und Fördermittel bei der Förderbank des Landes, der IB.SH

Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/bauen