Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer/-innen mit dem Weiterbildungsbonus SH. Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Antragstellenden – finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Der Arbeitgeber beteiligt sich lediglich mit den verbleibenden 60 % der Kosten.
So einfach geht’s:
Der Antrag kann klassisch per Papierantrag oder online über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden. Antragsformulare stehen unter A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein zum Download zur Verfügung.
Angesichts des wachsenden Bedarfs an qualifizierten Arbeits- und Fachkräften fördert das Land Weiterbildungen in allen Branchen.
Für Unternehmen bedeutet das: Sie investieren in gut qualifizierte Mitarbeiter/-innen und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Für Beschäftigte ist es eine Möglichkeit, die eigene Qualifikation gezielt auszubauen und die berufliche Zukunft aktiv zu gestalten.
Nutzen Sie diese Chance – stellen Sie jetzt Ihren Antrag für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein! Es zahlt sich aus.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Sichern Sie sich Ihren Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung! Ab sofort zwei Antragswege möglich: Papierform oder Online