Verbesserte Förderbedingungen für den Mietwohnungsbau - Neue Arbeitshilfe Wohnraumförderung steht zum Download bereit


Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat das ursprünglich auf zwei Jahre befristete Zuschussprogramm im Mietwohnungsbau verlängert und das Volumen von 34 Millionen Euro, das schon ausgeschöpft ist, erhöht. Damit stehen für dieses und die nächsten drei Jahre insgesamt 80 Millionen Euro Zuschüsse in Verbindung mit Darlehen zur Verfügung.

Steigende Grundstücks- und Baukosten belasten derzeit die Wohnungsbauprojekte. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit wird die Förderquote in vielen Regionen in Schleswig-Holstein angehoben. Sie beträgt dann im 1. Förderweg grundsätzlich bis zu 85 % der angemessenen Gesamtkosten. Die monatlichen Mieten für die ab 01.03.2018 im 1. Förderweg geförderten Wohnungen betragen dann je nach Region 5,25 Euro bis 6,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Die Möglichkeit der Förderung von Mietwohnungen im 2. Förderweg wird auf alle Gebiete in Schleswig-Holstein ausgeweitet. Der 2. Förderweg ist ein Angebot zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen.

Zusätzlich wird für den Neubau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende die Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 250 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche eingeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ib-sh.de/swfm.