Verbesserte Förderbedingungen für den Mietwohnungsbau in Kraft getreten

Die angekündigten Änderungen sind in Kraft getreten


Investitionszuschüsse für neugeschaffene Wohnungen sowie Fördermieten auf nordfriesischen Inseln und Halligen sind angehoben.

Wie im Vorjahr angekündigt wurden die Förderbedingungen im Mietwohnungsbau angepasst:

Der Zuschuss in der Neubauförderung in allen Regionen im 1. Förderweg wurde auf 600 € je m² geförderter Wohnfläche bei einer Zweckbindung von 35 Jahren erhöht. Bei der Finanzierung von Dachgeschoßausbauten in Bestandsobjekten ist der Zuschuss auf 500 € je m² im Rahmen einer Modernisierung bzw. 600 € je m² bei einer Sanierung gestiegen.

Auf den nordfriesischen Inseln und Halligen wurden die Fördermieten aufgrund der Kostensteigerungen und der deutlich höheren Marktmiete im Vergleich zum Festland angehoben. Die Fördermieten in der Inselförderung stiegen auf 6,75 € im 1. Förderweg, 8,75 € im 2. Förderweg und 9,50 € im 3. Förderweg je m² im Monat.

Auch bereits beantragte Projekte, bei denen noch keine Förderung zugesagt wurde, erhalten die neuen Bedingungen.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragenstellungen rund um den geförderten Wohnungsbau und beraten Sie gern - ob per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

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