Soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau: Vorqualifizierung startet


Die Wohnraumförderung des Landes im Bereich Mietwohnungsbau wird weiterhin stark nachgefragt. Die für das Jahr 2026 vorgesehenen Fördermittel sind bereits vollständig konkreten Wohnungsbauprojekten zugeordnet.

Start der Vorqualifizierung für Projektvorhaben im Förderjahr 2027

Für die Teilnahme am Förderverfahren des Jahres 2027 ist zunächst eine Vorqualifizierung durch die IB.SH erforderlich. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sowohl die grundsätzliche Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Darlehensnehmers geprüft.

Weiterführende Informationen zur Vorqualifizierung, zu den erforderlichen Unterlagen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie HIER