Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ gestartet

An geeigneten Orten in Schleswig-Holstein sollen gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.


Neue Formen des Eigentums- und Mietwohnungsbaus sollen eine Durchmischung des Baugebietes erreichen, die für unterschiedlichste Lebenssituationen der Menschen passende Angebote vorhält und somit ein selbstbestimmtes Leben innerhalb eines Quartieres über alle Lebensphasen hinweg ermöglicht.

Zum 01.11.2019 wurden zu diesem Zweck Förderrichtlinien für das zweiteilige Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ veröffentlicht.

Die „Förderrichtlinie 1: Wohnquartiere“ dient der Unterstützung von Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten. Hierfür stehen Fördermittel in Höhe von 3 Millionen Euro zur Verfügung und je Antrag können 50.000 Euro als Festbetrag vergeben werden.

Die „Förderrichtlinie 2: Investitionszuschüsse für Wohneigentum in neuen Quartieren“ fördert zukunftsgerechte und attraktive Eigentumswohnformen im Neubau. Die Eigentümer erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 6.000 Euro. Das Budget beträgt 6 Millionen Euro.