Neufassung zur Wohnraumförderung: Erweiterung der Fördermöglichkeiten für kleine Genossenschaften


Mit der Neufassung der Finanzierungsrichtlinien (FiRL) wird in der Sozialen Wohnraumförderung für neu zu gründende Wohnungsgenossenschaften nun auch der Erwerb von Bestandsimmobilien gefördert.

Das Förderdarlehen beträgt bis zu 85 % der Kosten des Erwerbs, der Erwerbsnebenkosten und der Kosten für bauliche Veränderungen. Die Förderhöhe ist auf 2.000 €/m² Wohnfläche begrenzt.

Zusätzlich zum Erwerb von Bestandsimmobilien werden neu zu gründende Wohnungsgenossenschaften auch beim Neubau von Genossenschaftswohnungen unterstützt. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 % der angemessenen Gesamtkosten aus Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung finanziert werden. Kleine Genossenschaften können ebenfalls einen Investitions-zuschuss in Höhe von 250 EUR je Quadratmeter geförderter Wohnfläche in Verbindung mit dem Baudarlehen der sozialen Wohnraumförderung beantragen.

Ihre Ansprechpartnerin für die Förderung von Genossenschaftswohnungen informiert Sie gerne:

Annett Simonsen
Tel.: 0431 9905-3209
annett.simonsen[at]ib-sh.de