Neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das im Juli gestartete Programm fördert Sanierung und Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäude oder einzelnen energetischen Maßnahmen.


Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Dazu ist zum 01.07.2021 die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Gefördert werden der Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder Kredite mit Zinszuschüssen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie Kommunale Unternehmen und Gemeinnützige Organisationen.

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