Neuer Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen


Seit diesem Monat unterstützt das Innenministerium mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Menschen in Schleswig-Holstein beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen für geförderte Wohnprojekte mit bis zu 25.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist der Anspruch auf einen normalen Wohnberechtigungsschein.

„Genossenschaftliche Wohnprojekte spielen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine wichtige Rolle. Sie sind eine sehr gute Ergänzung auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb ist es uns als Innenministerium wichtig, dass wir auch derartige Wohnprojekte intensiv begleiten und finanziell unterstützen“, erklärt Innenministerin Magdalena Finke.

„In der Sozialen Wohnraumförderung hat die Förderung genossenschaftlicher Wohnprojekte, die auf Langfristigkeit, Selbstnutzung und -verwaltung ausgelegt sind, eine lange Tradition, die erhalten bleiben soll. So sieht auch der Koalitionsvertrag des Landes Schleswig-Holstein die Unterstützung neuer Modelle genossenschaftlichen Wohnens und die Neuaufstellung der Genossen­schaftsförderung vor. Mit unserer zielgerichteten Förderung wollen wir gerade die Menschen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen unterstützten, für die das aufgrund ihres Einkommens eine erhebliche Herausforderung darstellt.“

Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, stellte heraus: „Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen bedeutet für viele Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und Teilhabe in einer Gemeinschaft. Damit passt dieses Instrument gleich in mehrfacher Hinsicht gut in unseren Förderauftrag.“

Anfang 2023 wurde mit der Einführung des Wohnprojekte-Gründungsfonds bereits der erste Baustein zur Stärkung genossenschaftlicher Wohnprojekte realisiert: Über diesen werden Gruppen und Baugemeinschaften mit bis zu 15.000 Euro darin unterstützt, in der frühen Entwicklung eines Projektes Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen. Mit der Einführung der neuen Richtlinie zur För­derung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen sowie der überarbeiteten Neubauförderung von Genossenschaftswohnungen im Rahmen der Wohnraumförderungsrichtlinien werden nun die beiden verbleibenden Bausteine umgesetzt.

Die drei Bausteine bei der Förderung von genossenschaftlichen Wohnprojekten

  1. Zuschüsse für Privatpersonen mit Wohnberechtigungsschein:
    Seit diesem Monat werden pflichtige Genossenschaftseinlagen (Einlagen, die gezahlt werden müssen, um bei einer Genossenschaft Mitglied werden zu können) für geförderte Wohnprojekte, die mindestens 25.000 Euro betragen, mit bis zu 25 Prozent bezuschusst. Für jedes zum Haushalt gehörende und in der gemeinsamen Wohnung dauerhaft lebende Kind wird der Zuschuss um 5.000 Euro erhöht. Insgesamt darf der Zuschuss jedoch nicht 25.000 Euro überschreiten. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Personen mit einem normalen Wohnberechtigungsschein.
    Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
  2. Investive Förderung
    Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung wird auch der Neubau und Ersterwerb von Genossenschaftswohnungen mit Darlehen und Zuschüssen unterstützt. Außerdem wurde der Kreis der Zielgruppe erweitert: Neuerdings können auch genossenschaftsähnliche Trägerschaften (z. B. Miethäusersyndikate) die Förderung in Anspruch nehmen.
    Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
  3. Wohnprojekt-Gründungsfonds
    Unterstützung für die Starterphase gibt der Wohnprojekte-Gründungsfonds. Das Innenministerium stellt dafür bis Ende des Jahres insgesamt 600.000 Euro aus der Landeswohnraumförderung bereit. Mit bis zu 15.000 Euro Zuschuss werden Gruppen und Baugemeinschaften darin unterstützt, sich bei der frühen Entwicklung des Projekts Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen zu holen. Hierzu zählen zum Beispiel gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur oder dem Trägermodell sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Dadurch können Entscheidungsprozesse und die Dauer der Projektentwicklung deutlich abgekürzt und beschleunigt werden, sodass auch Kommunen und Finanzierer indirekt von dem Fonds profitieren.
    Wohnprojekte Gründungsfonds

"Wir haben damit ein wirkungsvolles Ge­samtpaket zur Unterstützung selbstverwalteter, genossenschaftlicher Wohnprojekte in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht“, so die Ministerin.

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 100 Wohnungsgenossenschaften in den Städten und insbesondere auch kleine neugegründete Genossenschaften im ländlichen Raum und auf den Inseln.