Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in Schleswig-Holstein: Neue Förderperiode 2021-2027

Wie bereits im Zeitraum 2014 bis 2020 werden alle Aktivitäten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) gebündelt.


Mit Veröffentlichung der Dachverordnung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der EFRE-Verordnung am 30. Juni 2021 schwenkte die Neuausrichtung der Regional- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union nach 2020 auf die Zielgerade ein. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) hat daraufhin im Dezember 2021 sein EFRE-Programm für die Förderperiode 2021-2027 bei der EU-Kommission eingereicht. Wie bereits im Zeitraum 2014-2020 wird Schleswig-Holstein alle EFRE-Aktivitäten im sog. Landesprogramm Wirtschaft (LPW) bündeln.

Im Land zwischen den Meeren werden damit voraussichtlich 272 Mio. EUR zur Förderung nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstums, attraktiver Arbeitsplätze sowie einer klima- und umweltgerechten Entwicklung zur Verfügung stehen.

Der EFRE-Einsatz im Rahmen des LPW wird sich auf bis zu 20 Förderprodukte erstrecken. Eine Übersicht der geplanten Programmstruktur sowie der Teilbudgetzuordnung finden Sie hier.

Zur Umsetzung der Förderung nach den einzelnen Maßnahmeschwerpunkten werden spezifische Regelungen (Richtlinien) erlassen. Diese befinden sich derzeit in der Aufstellung und Endabstimmung. Über die jeweiligen Richtlinienveröffentlichungen sowie die daran anschließenden Möglichkeiten zur Antragstellung informieren wir Sie per LPW-Newsletter. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Ansprechpartner bei Fragen zum Landesprogramm Wirtschaft

Regionale Projekte / Infrastrukturförderung

0431 9905-2020

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Beratung durch IB.SH Förderlotsen)

0431 9905-3365