Weißes Mehrfamilienhaus

Mietwohnungsbau: Änderung der Regionalstufen in den Kreisen Plön und Ostholstein

Die zulässige Miete für geförderte Wohnungen sowie die Förderzuschüsse sind je nach Region unterschiedlich hoch. Die Regionen sind den Regionalstufen I bis IV zugeordnet.


Im Auftrag des Landes fördert die IB.SH den Neubau von Mietwohnungen, den Kauf von neugebauten Mietwohnungen und die Modernisierung von bestehenden Wohnungen in Schleswig-Holstein, indem sie zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vergibt. Die zulässige Miete für geförderte Wohnungen sowie die Förderzuschüsse sind je nach Region unterschiedlich hoch. Die Regionen sind den Regionalstufen I bis IV zugeordnet. Bei der Zuordnung werden unter anderem bestimmte Kriterien zur Wohnungsmarkentwicklung und zur Landesplanung berücksichtigt. 

Die jährliche Überprüfung der Einstufung der Regionalisierung hat zum 01.05.2021 folgende Änderungen ergeben:

Kreis Plön: bisher Regionalstufe II, jetzt Regionalstufe I

Ausnahmen: 

  • Stadt Plön (verbleibt in Regionalstufe II)
  • Kommunen Heikendorf, Laboe, Mönkeberg, Preetz, Probsteierhagen, Schönberg (Holstein), Schönkirchen, Schwentinental (verbleiben in Regionalstufe III)

Neustadt in Holstein (Kreis Ostholstein): bisher Regionalstufe II, jetzt Regionalstufe III

Eine Karte, auf der die aktuellen Regionalstufen in Schleswig-Holstein eingezeichnet sind, finden Sie auf Seite 6 unserer Arbeitshilfe Soziale Wohnraumförderung.

Ihre Beraterinnen und Berater

Portrait von Jörg Bierbass
Portrait von Wiebke Grotkopp
Portrait von Christian Heider
Portrait von Annika Jung
Portrait von Louisa Lietzmann
Portrait von Henrik Seehase
Portrait von Astrid Müller-Kalthoff
Portrait von Simone Holm
Portrait von Michael Neeve
Portrait von Imme Rebien
Portrait von Gereon Westphal