Interreg 6A Deutschland-Danmark: Erste Antragsfrist beendet

Mit 32 Anträgen ist das Interesse an der Förderung deutsch-dänischer Projekte erfreulich groß. Die nächste Frist läuft bis zum 16. Januar 2023.


Interreg 6A Deutschland-Danmark freut sich über die ersten Projektanträge!

Noch sind die Interreg-Fördertöpfe mit 93,8 Millionen Euro gefüllt, die in der Periode 2021-2027 für die Umsetzung grenzübergreifender Projekte in Schleswig-Holstein und Süddänemark genutzt werden sollen. Am 16. August endete die erste Antragsfrist. Das Interesse an der deutsch-dänischen Zusammenarbeit ist groß: Es wurden 32 Anträge auf Förderung eingereicht – deutlich mehr als erwartet. Diese werden nun geprüft. Dabei fungiert die IB.SH als Verwaltungsbehörde.

In Interreg 6A werden Projekte in den vier Prioritäten Eine innovative Region, Eine grüne Region, Eine attraktive Region und Eine funktionelle Region gefördert. Darunter fallen unter anderem die Bereiche Erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Kultur- und Tourismuswirtschaft. Die Projekte erhalten maximal 65% Interreg-Zuschuss. In dieser Förderperiode gibt es einige Neuerungen bei der Antragsstellung. Beispielsweise muss acht Wochen im Voraus bereits eine Projektskizze eingereicht werden, in der das Projekt grob dargestellt wird. Anhand dieser Skizze kann die Interreg-Administration bereits frühzeitig erkennen, an welchen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht, um letztlich einen förderwürdigen Projektantrag stellen zu können.

Im Dezember entscheidet der Interreg-Ausschuss darüber, welche Projekte genehmigt werden und somit Förderung erhalten.

Die nächste Antragsfrist ist am 16.01.2023, Projektskizzen müssen bis zum 21.11.2022 eingehen.

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