Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: Einbruchschutzprogramm wird fortgesetzt – Öffnung für Mieterinnen und Mieter

Das Einbruchschutzprogramm der Landesregierung wird wie angekündigt auch in diesem Jahr fortgesetzt und zugleich für Mieterinnen und Mieter geöffnet. Für das Jahr 2020 stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem 20. Juli 2020 können über die Investitionsbank Schleswig-Holstein neue Anträge gestellt werden. Das gab Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (16.07.2020) bekannt.


"Prävention ist der beste Einbruchschutz. Das beweisen die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Deshalb freue ich mich, dass wir das erfolgreiche Programm zur Bezuschussung von Maßnahmen des technischen Einbruchschutzes auch in diesem Jahr fortsetzen und nun sogar auf die Mieterinnen und Mieter ausweiten können", erklärte die Ministerin in Kiel. Neben der Öffnung für Mieterinnen und Mieter dürfe auch die Senkung des Mindestinvestitionsvolumens auf 500 Euro dazu beitragen, eine große Zahl an interessierten Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Seit Beginn der Programme im Jahr 2016 wurden bereits fast 4.500 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt. Allein im Jahr 2019 konnten 927 Anträge bewilligt werden.

Der stetige Rückgang der Einbruchszahlen seit 2017 habe sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. 2019 sei eine weitere Abnahme um 415 Fälle oder 8,5 Prozent auf insgesamt 4.476 Fälle zu verzeichnen gewesen. Die Versuchsquote – also der Anteil der gescheiterten Einbrüche – lag weiterhin bei mehr als 45 Prozent. "Neben der hervorragenden Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten leistet die stetige Verbesserung des Einbruchschutzes einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg. Denn je sicherer die Wohnungen sind, desto stärker werden die Täterinnen und Täter abgeschreckt. Und deshalb ist es richtig, auch weiter in Sicherungsmaßnahmen zu investieren", so die Ministerin.

Programmdetails:

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 500 Euro pro Antrag. Zuschüsse werden gestaffelt in Höhe von bis zu 20 % der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1.550 Euro pro Wohnobjekt gewährt.  Investitionen in Höhe bis einschließlich 1000 Euro werden mit 20 %; die restlichen förderfähigen Ausgaben (bis max. 10.000 Euro) mit 15 % bezuschusst. Damit können bis zu 10.000 Euro Investitionskosten bezuschusst werden.

Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen (beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist möglich.

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt und die Verwendungsnachweise bis Mitte Dezember 2020 bei der IB.SH eingereicht werden.

Antragsformulare und weitere Informationen zum Einbruchschutz sind auch auf den Internetseiten der IB.SH unter

ib-sh.de/zuschuss-fuer-einbruchschutz

sowie beim Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein und unter k-einbruch.de verfügbar.

Ein weiteres Programm zum Einbruchschutz bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei dem auch Mieter gefördert werden können.