Dringende aktuelle Warnung vor Phishing Mail mit ib-sh.de.com

Wir warnen aktuell vor Phishing Mails, mit denen Versender angeblich im Namen der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Anhang eine Bescheinigung über den Erhalt von Zuwendungen aus der Corona-Soforthilfe zur Vorlage beim Finanzamt verschicken.


Auf diese Weise versuchen vermutlich die Betrüger, schädliche Software auf den Computern, Smartphones und anderen Endgeräten der Empfänger zu installieren.

Die Phishing Mails werden aktuell von der Domain „[at]ib-sh.de.com“ versandt.

Es werden offenbar gezielt Unternehmen mit (ehemaligem) Sitz in Schleswig-Holstein angeschrieben, unabhängig davon, ob sie einen Corona-Soforthilfezuschuss beantragt haben oder nicht.

Öffnen Sie keinesfalls die Anhänge dieser E-Mails!

Wenn Sie die unten beispielhaft aufgeführte E-Mail erhalten, klicken Sie nicht auf enthaltene Links und öffnen Sie keine im Anhang mitgesandten Dateien und benutzen Sie auch nicht die dort angegebene E-Mail Adresse.

Wir verwenden für unsere Kommunikation mit Ihnen die E-Mail Domain "[at]ib-sh.de". Von uns im Rahmen der Soforthilfe-Zuschussprogramme versendete E-Mails, die Sie z. B. über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags informieren, verweisen immer auf Server der IB.SH (https://foerderprogramme.ib-sh.de).

 

Beispiel einer solchen Phishing Mail:

Sehr geehrter Max Mustermann,

die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat Ihnen im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".

Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:

Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.

Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an: corona-zuschuss@ib-sh.de.com

Mit freundlichen Grüßen

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel