Bezahlbaren Wohnraum schaffen - gefördert nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) oder individuell vereinbart?


Preiswerte Mietwohnungen bereitstellen. Zur Erreichung dieses Zieles versuchen viele Städte und Gemeinden Investoren durch Planungsrecht, städtebauliche Verträge oder Konzeptvergaben zu den Fördermitteln der Sozialen Wohnraumförderung zu lenken. 
Für Vermieter scheint jedoch der frei finanzierte Wohnungsbau aufgrund des niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt oftmals attraktiver. Dann wird als Alternative eine vertragliche Verpflichtung gegenüber der Gemeinde vorgeschlagen, die Zweck- und Mietbindungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechend einzuhalten. Dies bringt weitere Fragestellungen und Aufgaben für die Kommunen mit sich. 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat in Zusammenarbeit mit der IB.SH in einem neuen Leitfaden die Unterschiede dargestellt: „Sozialer Wohnungsbau nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) oder individuell vereinbart“. Die Broschüre steht zum Download unter ib-sh.de/swfm für Sie bereit.