Aufhebung des Landesmindestlohns


Das Landesmindestlohngesetz wurde zum 01.01.2019 aufgehoben. Hintergrund ist die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und dessen bundesweite Erhöhung zum 01.01.2019 auf 9,19 Euro pro Zeitstunde. Ein gesonderter Landesmindestlohn war damit entbehrlich.

Mit Artikel 2 des Gesetzes zur Aufhebung des Landesmindestlohns werden die bestehenden Nebenbestimmungen zur Zahlung des Landesmindestlohns in den Bewilligungsbescheiden mit Wirkung ab dem 01.01.2019 aufgehoben.

Die bundesrechtlichen Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

Weitere Informationen zum Mindestlohn stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/M/mindestlohn.de