Arbeitsministerium setzt seine Förderung für nichterwerbstätige Existenzgründungswillige aus dem Landesprogramm Arbeit fort


Die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt auch weiterhin im Rahmen des „Landesprogramms Arbeit“ mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Arbeitslose und Nichterwerbstätige, insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und III (ALG I- und ALG II-Empfängerinnen und -Empfänger) bei der Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz.

Während für die Zeit nach einer erfolgten Gründung Fördermöglichkeiten u. a. durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter in Schleswig-Holstein sowie Förderangebote des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestehen, fördert die Schleswig-Holsteinische Landesregierung Arbeitslose und Nichterwerbstätige, die eine Existenzgründung anstreben, bereits in der Vorgründungsphase.

Dies soll durch entsprechende Qualifizierungs- und Coaching-Maßnahmen erfolgen, die eine Unterstützung von potentiellen Existenzgründerinnen und Existenzgründern in der Vorgründungsphase gewährleisten. Dieser Förderung der Gründungskompetenz in der Vorgründungsphase kommt eine hohe Bedeutung zu.

Im Rahmen dieses 2. Ideenwettbewerbs werden alle interessierten Projektträger aufgefordert, entsprechende Qualifizierungs- und Coaching-Angebote zu entwickeln und ihre Teilnahmeanträge bis zum 14. September 2018, 12:00 Uhr (Posteingang) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29 – 31, 24103 Kiel einzureichen.

Weitere Informationen sowie der Antrag zur Teilnahme an diesem Ideenwettbewerb können unter www.ib-sh.de/lpa-a3 abgerufen oder telefonisch unter (0431) 9905-2222 angefordert werden.