Investitionsmittel für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen

Das Land verlängert im Jahr 2021 die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen um einen Monat: Fördermittel können noch bis zum 31. Mai beantragt werden.


Das Land verlängert im Jahr 2021 die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen um einen Monat: Anträge können bis zum 31. Mai 2021 bei der IB.SH gestellt werden. Das Investitionsprogramm ist im Jahr 2021 mit 376.000 Euro ausgestattet und soll die kulturelle Infrastruktur stärken.

Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es werden Förderungen in Höhe von 3.000 bis 50.000 Euro bewilligt (bei einem maximalen Gesamtkostenrahmen von 100.000 Euro), das Land trägt dabei einen Anteil von bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten. 

Presseinformation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur