Aktueller Hinweis: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger


Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 (Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig) und der darauffolgenden Entscheidung auf Landesebene vom 16.11.2023 ist das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bis auf weiteres gestoppt.
Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes.