Voraussetzungen für eine Antragstellung
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, ist es erforderlich, dass das Projekt der IB.SH vorgestellt wird. Hierbei sind die Fragen zum Bedarf in der Kommune, den geplanten Gestehungskosten, dem Wohnungsmix, dem Finanzierungsaufbau, der Wirtschaftlichkeit des Projektes und der Bonität des Investors zu klären.
In einem zweiten Schritt sind die Bewertung der Kosten und die technischen Voraussetzungen mit der ARGE abzustimmen. Die Vergabe von Terminen für dieses ARGE-Erstgespräch erfolgt ausschließlich in enger Abstimmung zwischen ARGE und IB.SH. Neben den oben genannten Punkten werden unter anderem auch folgende Kriterien berücksichtigt:
- Förderkriterien, die in der Wohnraumförderungsrichtlinie für die Soziale Wohnraumförderung festgelegt sind.
- Städtebauliche Ziele der Kommunen. Diese Ziele werden in den sogenannten Vorhabenlisten der jeweiligen Kommunen abgebildet.
- Bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel zwischen den verschiedenen Förderregionen. Dies dient dazu, den gesetzlichen Auftrag der Wohnraumförderung in allen Regionen bestmöglich umzusetzen
Zur weiteren Differenzierung wird ebenso die Aussicht auf ausreichende Fördermittel herangezogen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.