Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 (Bundesinvestitionsprogramm 2020-2021)

  • Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze
  • Investitionen in die digitale Ausstattung und Infrastruktur
  • Investitionen zur Schaffung von Verpflegungsmöglichkeiten und zur Sanierung der Sanitäranlagen

Der Bund gewährt dem Land Schleswig-Holstein aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2020-2021 32,8 Millionen Euro zum Ausbau der Betreuungsplätze von der Geburt bis zum Schuleintritt.


Was wird gefördert?

  • Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze
  • Investitionen in die digitale Grundausstattung und die digitale Infrastruktur
  • Investitionen zur Schaffung von Verpflegungsmöglichkeiten und Sanierung der Sanitäranlagen zur Umsetzung des Hygienekonzeptes
  • Ausstattung für neu geschaffene Kindertagespflegeplätze

Wie wird gefördert?

  • Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt.
  • Die geltende Richtlinie, das Antragsformular und die Auszahlungsanforderung finden Sie unter "Downloads".

Hinweis

Die kreisfreien Städte und die Stadt Norderstedt können für Maßnahmen, bei denen sie selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind, Anträge bei der IB.SH einreichen. Für die übrigen Träger können die Zuwendungen zwecks Weiterleitung an den Letztempfänger per Auszahlungsanforderung bei der IB.SH angefordert werden.

Die Kreise können die Zuwendungen zwecks Weiterleitung an den Letztempfänger per Auszahlungsanforderung bei der IB.SH anfordern.

Bei Fragen hilft

Anja Brockmöller

Beratung und Bewilligung
Kindertagesbetreuung
0431 9905-2731
Portrait von Gabriele Sahm

Gabriele Sahm

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-4530