Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
- Zuschuss von bis zu 25.000 Euro
- Kombinierbar mit anderen Fördermitteln
- Auszahlung direkt an die Genossenschaft
Die IB.SH gewährt Ihnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes einen Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Menschen mit Wohnberechtigungsschein wird so der Zugang zur Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Wohnprojekt - und damit zu bezahlbarem Wohnraum ermöglicht.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist der Erwerb genossenschaftlicher Geschäftsanteile in Höhe der Pflichtbeteiligung von mindestens 25.000 Euro.
Wo wird gefördert?
Im Land Schleswig-Holstein unter Beachtung von Kontingenten.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein, die eine Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Wohnprojekt erwerben möchten.
Weg der Antragstellung
- Anträge sind an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten.
LINK zum Antragsformular - Die Antragstellung muss vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen erfolgen.
Art und Höhe der Förderung
- Der Zuschuss beträgt 25 % der Pflichtbeteiligung.
- Der Zuschuss erhöht sich für jedes zum Haushalt und in der gemeinsamen Wohnung dauerhaft lebende Kind um 5.000 Euro.
- Die Zuwendung ist begrenzt auf 25.000 Euro.
Der Zuschuss wird nach Erteilung des Zuwendungsbescheides in einer Rate direkt an die Genossenschaft ausgezahlt.
Das ist noch wichtig
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
- Die Zuwendung wird nur gewährt für selbstgenutzte, sozial geförderte Wohnungen.
- Die Förderung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Bei Fragen hilft

