Städtebaulicher Denkmalschutz
- Erhalt und Weiterentwicklung bau- und kulturhistorisch wertvoller Stadtkerne und -bereiche mit denkmalwerter Bausubstanz
Mit diesem Förderprogramm sollen bau- und kulturhistorische Stadtkerne und -bereiche mit denkmalwerter Bausubstanz in ihrer baulichen Geschlossenheit erhalten und zukunftsweisend weiterentwickelt werden. Beratungsleistungen für Kommunen, Eigentümer/innen und Investoren werden ebenfalls gefördert.
Hinweis: Bund und Länder haben die Städtebauförderprogramme neu strukturiert. Im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz können keine neuen Gesamt-Maßnahmen aufgenommen werden. Es wird auf die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung verwiesen.
Gefördert wird insbesondere:
- die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
- die Modernisierung und Instandsetzung, der Um- und Ausbau erhaltenswerter Gebäude oder Ensembles
- die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
- die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses
- der innerstädtische Mehraufwand für die Herrichtung von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistung und innenstadtverträgliches Gewerbe
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie die Erarbeitung und Fortschreibung von Planungen und Konzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern, Sanierungs- sowie anderen bestätigten Beauftragten zur Beratung von Eigentümern/Investoren über die Einhaltung von Regelungen der Denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen
- das Quartiersmanagement und Aufwendungen für den Wissenstransfer