Soforthilfen Sturmflutschäden Nord- und Ostsee
- Förderung der Beseitigung von Sturmschäden
- Sturmfluten vom 30./31. Januar und 18./19. Februar 2022 an Nord- und Ostseeküste
- Ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände mit direkter Lage an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins können gefördert werden
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden der Sturmflut Nadia in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar an der Ostseeküste und der Sturmflut Zeynep in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2022 an der Nordseeküste. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein wurde vom Land mit der Abwicklung des Programms beauftragt.
Was wird gefördert?
Nach den folgeschweren Sturmfluten Nadia und Zeynep an der Nord- und Ostseeküste in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar und in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2022 stellt das Land Schleswig-Holstein Zuwendungen für die Beseitigung von Schäden an touristischen Anlagen und touristisch relevanten Strandabschnitten zur Verfügung. Schadensbeseitigungen an Stränden, Strandwällen und Dünen können gefördert werden, wenn die touristische Nutzung erheblich beeinträchtigt wird.
Gefördert wird ausschließlich die Beseitigung von Schäden an touristischen Anlagen sowie von Schäden an Stränden, Strandwällen und Dünen durch Strandausräumungen an touristisch relevanten Strandabschnitten.
Zu den förderfähigen touristischen Anlagen zählen öffentliche touristische Infrastrukturen (u.a. Promenaden, Wege und Seebrücken) sowie Ufersicherungen und Mauern.
Die touristische Relevanz von Strandabschnitten bemisst sich nach dem dort vorhandenen öffentlichen touristischen Infrastrukturangebot sowie der Anzahl der dort gelegenen touristischen Betriebe (u.a. Beherbergungs-, Gastronomie-, Freizeit- sowie sonstiges touristisches Dienstleistungsgewerbe).
Die beantragten Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2022 abgeschlossen sein. Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gilt nicht.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände mit direkter Lage an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird gemäß „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden der Sturmfluten vom 30./31. Januar und 18./19. Februar 2022 an der Nord- und Ostseeküste (Soforthilfen Sturmflutschäden Nord- und Ostsee)“ vom 19. Mai 2022 (Amtsblatt Schleswig-Holstein SB 3 20/2022).
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden an touristischen Anlagen und touristisch relevanten Strandabschnitten infolge der Sturmfluten vom 30./31. Januar und 18./19. Februar 2022.
Was ist noch wichtig?
Anträge können ab dem 01.06.2022 bei der IB.SH eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 31.07.2022.
Die geltende Richtlinie und das PDF-Antragsformular finden Sie nachfolgend unter Downloads.
Bei Fragen hilft
