Seed- und Start-up-Fonds II
- Transfer von Wissenschaft zu Wirtschaft
- für junge technologieorientierte und wissensgetriebene Unternehmen
- ab 50.000 Euro

Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Was sind Ihre Vorteile?
- Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
- Verbesserung des Unternehmensrankings bei Banken
- Verbesserung der Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital
Wer wird gefördert?
- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten
- innovative Unternehmen
- Gründungen
- bestehende Unternehmen (jünger als 5 Jahre)
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Wie wird gefördert?
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag (still):
- Seed-Phase: 50.000 Euro bis 200.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen maximal 500.000 Euro
- Start-Up-Phase: 50.000 Euro bis 350.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen maximal 500.000 Euro
- pro Unternehmen: maximal 550.000 Euro für beide Phasen
Beteiligungsbetrag (offen):
maximal 100.000 Euro als Minderheitsbeteiligung, bis zu 600.000 Euro
Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit:
- stille Beteiligung: 10 Jahre
- offene Beteiligung: 7 Jahre
Beteiligungsentgelt:
bonitätsabhängig
Was ist noch wichtig?
- die offenen Beteiligungen werden zum Teil als De-minimis-Beihilfen, als Anlaufbeihilfen nach AGVO oder als Pari-Passu-Transaktionen ausgereicht
- vor Antragsstellung empfehlen wir eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wer ist Ihr Fördergeber?
Die IB.SH fördert in Verbindung mit der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014 - 2020), mit dem Land Schleswig-Holstein und mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH. Der Fonds wird zudem mit Mitteln aus REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.
Bei Fragen hilft

Externe Ansprechpartner

Carsten Jödicke
