Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
- Förderung von 7.500 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk
- Förderung von 2.500 Euro zur Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes nach 3 Jahren möglich
- wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt

Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich erstmalig selbstständig zu machen? Das trifft sich gut - denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro.
Was sind Ihre Vorteile?
- Förderung mit bis zu 10.000 Euro
- De-minimis-Beihilfe
Wer wird gefördert?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die noch nie selbstständig waren und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen möchten, können die Prämie in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Wie wird gefördert?
Basisförderung
Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro. Diesen Zuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie sich zuvor bei Ihrer zuständigen Handwerks-kammer zu Ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen. Die Handwerkskammer prüft Ihr Vorhaben und gibt eine Fachliche Stellungnahme ab. Anschließend beantragen Sie die Meistergründungsprämie bei der IB.SH. Diese prüft alle eingereichten Unterlagen und erstellt bei positiver Entscheidung Förderzusagen.
Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung
Dieser zweite Zuschuss wird in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Sie können ihn drei Jahre nach Gründung bzw. Übernahme und dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten direkt bei der IB.SH beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und ihn für mindestens 12 Monate besetzt haben.
Was ist noch wichtig?
Um die Prämie erhalten zu können, dürfen Sie vor Bewilligung Ihres Antrags mit der Gründung Ihres Unternehmens noch nicht begonnen haben. Entscheidend ist hierbei das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit.
Die geltende Richtlinie und das Antragsformular finden Sie nachfolgend als Download.