Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Innovationsorientierte Netzwerke
- Gefördert wird der Aufbau von neuen Netzwerkstrukturen zur Vernetzung, Kommunikation und Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft
- Stärkung des Transfers von Technologien, Wissen und Kompetenzen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. aus Landesmitteln.
Die maßgebliche Förderrichtlinie befindet sich gegenwärtig in der Aufstellung. Sobald eine Antragstellung möglich ist, informieren wir Sie hier und per LPW-Newsletter. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel der Maßnahme ist es, den Transfer von Technologien, Wissen und Kompetenzen zu stärken. Dazu sollen Netzwerkstrukturen eingerichtet und qualitativ weiterentwickelt werden. Sie sollen Vernetzung, Kommunikation und Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft stärken und Orte des kreativen Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft schaffen. Es werden gemeinsam Ideen und Anliegen vorangebracht sowie technologie- und branchenübergreifend Innovationspotenziale entwickelt, um neue Wertschöpfung in Schleswig-Holstein zu generieren. Der thematische Fokus liegt richtungsweisend im Bereich der in der RIS3.SH identifizierten Spezialisierungsfelder und Schlüsseltechnologien.
Innovationsorientierte Netzwerke sind ideelle oder formelle fachliche oder regionale Plattformen in der Wissenschaft, in der Wirtschaft oder zwischen beiden in innovationsorientierten Zukunftsfeldern, deren Entwicklung und Förderung in der Zukunft Wertschöpfung in Schleswig-Holstein bewirken und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft und Wirtschaft des Landes steigern soll. Indirekt sollen alle relevanten Partner des Innovationssystems von der Förderung profitieren. Die Tätigkeit von innovationsorientierten Netzwerken ist daher nichtwirtschaftlicher Art. Innovationsorientierte Netzwerke sind grundsätzlich die erste Form des organisierten Austausches in einem thematisch eindeutig umschriebenen Innovationsfeld.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Es wird derzeit mit Hochdruck an der Digitalisierung des Zuwendungsverfahrens gearbeitet. Aktuell liegt der Fokus auf der Bereitstellung einer digitalen Antragstellung. Zukünftig steht Ihnen dann neben der Antragstellung in Papierform auch die Möglichkeit zur digitalen Einreichung Ihres Antrags auf dem Serviceportal des Landes zur Verfügung. In Kürze stehen die ersten digitalen Anträge sowie weitergehende Informationen für Sie bereit.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.
In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.
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