Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Innovationsorientierte Netzwerke
- Gefördert wird der Aufbau von neuen Netzwerkstrukturen zur Vernetzung, Kommunikation und Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft
- Stärkung des Transfers von Technologien, Wissen und Kompetenzen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. aus Landesmitteln.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel der Maßnahme ist es, den Transfer von Technologien, Wissen und Kompetenzen zu stärken. Dazu sollen Netzwerkstrukturen eingerichtet und qualitativ weiterentwickelt werden. Sie sollen Vernetzung, Kommunikation und Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft stärken und Orte des kreativen Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft schaffen. Es werden gemeinsam Ideen und Anliegen vorangebracht sowie technologie- und branchenübergreifend Innovationspotenziale entwickelt, um neue Wertschöpfung in Schleswig-Holstein zu generieren. Der thematische Fokus liegt richtungsweisend im Bereich der in der RIS3.SH identifizierten Spezialisierungsfelder und Schlüsseltechnologien.
Innovationsorientierte Netzwerke sind ideelle oder formelle fachliche oder regionale Plattformen in der Wissenschaft, in der Wirtschaft oder zwischen beiden in innovationsorientierten Zukunftsfeldern, deren Entwicklung und Förderung in der Zukunft Wertschöpfung in Schleswig-Holstein bewirken und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft und Wirtschaft des Landes steigern soll. Indirekt sollen alle relevanten Partner des Innovationssystems von der Förderung profitieren. Die Tätigkeit von innovationsorientierten Netzwerken ist daher nichtwirtschaftlicher Art. Innovationsorientierte Netzwerke sind grundsätzlich die erste Form des organisierten Austausches in einem thematisch eindeutig umschriebenen Innovationsfeld.
Was wird gefördert?
Das Land gewährt Zuwendungen an innovationsorientierte Netzwerke zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers. Gefördert werden Vorhaben, welche einem wirkungsvollen Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder Wirtschaft und Wirtschaft dienen oder den Auf- und Ausbau anwendungs- und wertschöpfungsorientierter Forschungskompetenz in wissenschaftlichen Einrichtungen voranbringen.
Wer wird gefördert?
Begünstigte der Zuwendung sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden,
- Ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird,
- Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der FIT-Richtlinie. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Die digitale Antragstellung ist ab sofortüber das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Bitte beachten Sie, dass ein digitaler Antrag inkl. Anlagen aktuell maximal 30 MB umfassen darf. Anträge, die ein größeres Datenvolumen haben, können versendet, aber nicht zugestellt werden.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.
In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.
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