Landesprogramm Arbeit Aktion C4 - Weiterbildungsbonus

  • Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Gefördert werden 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch 1.500 Euro

Aktueller Hinweis: Ab dem 1. November 2022 ist die Antragstellung über die Aktion A3 im Landesprogramm Arbeit 2021 - 2027 möglich.


zur Aktion A3

zur Aktion E2

Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, freiberuflich Tätigen, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich weiterbilden möchten: Am 1. Juli 2020 wurden die Förderkriterien des „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ weitreichend überarbeitet. Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zur Obergrenze von 1.500 Euro bis zu 50 Prozent der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die Begrenzung für die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die sich bisher auf 3.000 Euro belief, entfällt ab dem 1. Juli 2020. Die über die Förderung von 50 Prozent der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Außerdem besteht ab dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen.

„Insbesondere in Anbetracht der wirtschaftlichen Belastungen für Betriebe, freiberuflich Tätige und Weiterbildungseinrichtungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, möchten wir durch die Öffnung der Förderkriterien des Weiterbildungsbonus eine noch umfassendere Unterstützung bieten und in diesen schwierigen Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von Weiterbildung leisten“, sagte Arbeitsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs. „Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für den Weiterbildungsbonus wurden um 1,9 Millionen Euro auf insgesamt 8,9 Millionen Euro bis Ende 2021 erhöht.“ Mit dem Weiterbildungsbonus solle die Weiterbildungsbeteiligung in Schleswig-Holstein gesteigert werden, so Dr. Rohlfs: „Für uns ist Weiterbildung nach wie vor die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf – und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes.“

Mitteilung zur Änderung der Förderkriterien vom 1. Juli 2020

Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und freiberuflich Tätige gefördert. Insgesamt stehen in der aktuellen Förderperiode des Landesprogramms Arbeit bis 2021 hierfür 8,9 Millionen Euro zur Verfügung. Bis heute sind über 6.000 Weiterbildungsmaßnahmen bewilligt worden. Dies zeigt, dass der Weiterbildungsbonus sehr gut angenommen wird. Aufgrund der Auswirkungen des neuartigen Coronavirus und der erhöhten Verfügbarkeit von Mitteln haben wir die Förderkriterien in einigen Punkten geöffnet. Ab sofort gilt:

  • Der Weiterbildungsbonus darf von einer Förderempfängerin / einem Förderempfänger in der aktuellen Förderperiode unbegrenzt oft in Anspruch genommen werden.
  • Die Begrenzung der Kosten der Gesamtmaßnahme auf 3.000 Euro entfällt.

Wir hoffen, mit dem Weiterbildungsbonus auch zukünftig viele Weiterbildungsinteressierte zu erreichen.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Arbeit, Technologie und Tourismus
des Landes Schleswig-Holstein

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