Kommunalrichtlinie Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) - 4.1.11 Kommunale Wärmeplanung
- Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister
- Der Zuschuss beträgt 60% der förderfähigen Gesamtausgaben
- Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Die Antragstellung erfolgt über das NKI. Alle Informationen finden Sie hier.
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